
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Frühling sendet erste Boten, aber leider kommen diese nicht im politischen Klima der Gemeinde an.
In einem Beitrag auf der Homepage der Gemeinde und im Mitteilungsblatt verbreitet Bürgermeisterin Sander Un- und Halbwahrheiten, die wir hier richtig stellen wollen:
Es ist richtig, dass die CDU gefordert hatte, die neue Aufgabenverteilung im Rathaus vor Verabschiedung des Haushaltes vorzulegen. Hierzu haben wir im letzten Jahr ausführlich berichtet.
Unwahr ist der dargestellte Zeitdruck.
Dass die Amtszeit des Beigeordneten Haas 2018 endet, steht seit 2012 fest Dies wurde im Frühjahr 2017 durch das Streichen in der Hauptsatzung bestätigt. Spätestens mit diesem Beschluss – wir hatten schon vorher darauf hingewiesen - war klar, dass die Zuständigkeiten neu geregelt werden müssen. Da dies auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben kann, wäre es nur vernünftig gewesen, nun in aller Ruhe Überlegungen – wie von Frau Sander eingefordert – zur neuen Struktur anzustellen. Was passierte? Nichts!
Am 13. November hat die Fraktionsvorsitzende Christa Biemer beim Ältestenrat unmissverständlich unsere Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht. Was passierte? Nichts!
Deshalb haben wir am 23.11. erneut darauf hingewiesen. Dass dies nun Zeitdruck verursacht ist unseres Erachtens nicht uns anzulasten, wie es Frau Sander unredlicherweise in ihren Beiträgen versucht!
Richtig ist: Nach § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister folgende Aufgabe: Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Damit ist die Hauptaufgabe klipp und klar beschrieben. Wieso Frau Sander ihre zahlreichen repräsentativen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in kommunalen Gremien und Gesellschaften so prägnant herausstellt ergibt sich daraus nicht!
Richtig ist, dass Frau Sander von sich aus einen Vorschlag gemacht hat, der Zustimmung fand. Warum sie nun andere Lösungen danebenstellt? Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin gehört auch: Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten ( § 62 Absatz 4 der Gemeindeordnung). Wenn nun eine gemeindeweite Bürgerbefragung stattfindet und wir dies aus der Presse bzw. dem Internet erfahren stimmt uns das bedenklich.
Unsere Meinung: Zumindest Zeit- und Kommunikationsmanagement gehören nicht zu den Stärken von Frau Sander.
Wir wünschen einen guten Start nach Ferienende
Hans-Jürgen Parpart, Stv. Fraktionsvorsitzender
Empfehlen Sie uns!