'mal was Allgemeines

10.08.2016

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Ferienpause erlaubt es abseits des immer wieder mit neuen Fragestellungen fordernden „Alltags“ 'mal einen Blick auf etwas Grundsätzliches zu werfen:

Nach der Gemeindeordnung ist „die Bürgermeisterin verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Sie leitet und verteilt die Geschäfte.“ Zu ihrer Unterstützung in der Leitung der Gemeindeverwaltung hat der Rat zwei Beigeordnete gewählt, die die Ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche führen.

Alle (Wahl-)Beamte sind vereidigt: ,,Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ und in Gemeindeordnung heißt es weiterhin: „Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Gemeinde.“ und „Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bürgermeisterin.“

Warum Sie nun bei eher unangenehmen Dingen an dieser Stelle zuweilen lesen, „der CDU-Beigeordnete habe ...“ verstehen wir ebenso wenig, wie das beharrliche Schweigen der Bürgermeisterin, wenn in Sitzungen ein Standpunkt der Verwaltung kritisiert wird.

Wir wünschen weiterhin schöne Ferien

Hans-Jürgen Parpart

Stv. Fraktionsvorsitzender