
Unsere Stellungnahme zum Erlass einer einstweiligen Anordnung zur 4. Änderung B-Plan Neunkirchen Süd („Thurn“) durch das OVG Münster :
Im Verlaufe des Verfahrens zur 4. Änderung des B-Plan Neunkirchen Süd („Thurn“) wurde das Verfahren durch die aufsichtsführenden Behörden eingehend überprüft. Auf - auch mögliche – Verfahrensfehler wurde der Rat der Gemeinde nicht hingewiesen. Insofern sind wir bei der Beschlussfassung am 17. Februar 2016 von einem rechts – und verfahrensfehlerfreien Verfahren ausgegangen.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Fehler im Verfahren aufgezeigt und den Vollzug des Bebauungsplanes untersagt. Dies gilt es, durch uns respektiert zu werden. Die Bürgermeisterin und die Verwaltung sind nunmehr aufgefordert, das Urteil auszuwerten und dem Rat die Konsequenzen aufzuzeigen. Eine erneute Befassung im Ausschuss und Rat ist damit unumgänglich.
Hans-Jürgen Parpart, Stv. Fraktionsvorsitzender
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