Schlagzeilen

17.08.2016

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Zeit lasen Sie eine Untersuchung des Bundes der Steuerzahler, wonach für einen 4-Personenhaushalt Neunkirchen-Seelscheid die höchsten Abwassergebühren habe. In diesem Zusammenhang wird auch die Grundgebühr thematisiert.

Die Abwassergebühr setzt sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Anteil und der Grundgebühr, die das Bereitstellen unseres Abwassersystems in Teilen abdeckt – unabhängig vom Verbrauch. Damit wird z.B. auch ein Vermieter belastet, dessen Wohnung leersteht, oder ein Langzeiturlauber. Die Kosten fallen an – egal wieviel Wasser jemand verbraucht.

Der Anteil der Gebühr kann auch im Laufe eines Lebens wechseln. Leben Kinder oder Verwandte im Haushalt, so ist der Verbrauch hoch und der Anteil geringer, als wenn man alleine oder zu zweit lebt – die grundlegenden Kosten für die Gemeinde sind jedoch gleich. So fanden wir es gerecht, einen Teil der Kosten unabhängig vom Verbrauch festzulegen.

Seit Jahren ist es Ziel unserer Fraktion, unnötige Kosten von Ihnen fernzuhalten, z.B. den „Kanal-TÜV“. Auch in diesem Jahr werden wir den im Herbst vorzulegenden Wirtschaftsplan genau prüfen, jedoch sind wir hier oftmals Gefangener von Vorschriften, die uns zwingen, z.B. Regenrückhaltebecken zu bauen, deren Kosten dann umzulegen sind.

Vielleicht gelingt es ja aber auch, durch Zuzug in zu entwickelnde Baugebiete unsere Kosten auf mehr Schultern zu verteilen, was z.B. in Much gelingt. Und dies obwohl auch dort wie in anderen Bergischen Kommunen, die auf viele Dörfer verteilt sind, durch die Topografie bedingt umfangreiche Anlagen, wie z.B. Pumpwerke und ein langes Kanalnetz vorgehalten werden muss.

Wir wünschen Ihnen ein letztes schönes Ferienwochenende

Hans-Jürgen Parpart

Stv. Fraktionsvorsitzender